Die 4. Industrielle Revolution !

2002 war das erste Jahr, in dem weltweit mehr digitale als analoge Daten vorhanden waren. Immerhin schon von 21 Jahren !

Die Digitalisierung Ihres Unternehmens ist keine Frage nach dem "ob". Fragen Sie sich eher, warum Sie Ihr Unternehmen noch nicht digitalisiert haben, um Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus zu sein. Nur Daten, die digital vorliegen, können durchsuchbar und in dem Moment auf dem Display produziert werden, in dem Sie sie benötigen. Egal, wie alt die Daten sind. So wie Sie in Google nach Informationen suchen, sollten Sie auch in Ihrem Unternhemen vorgehen. 

Dokumenten-Management-Systeme, kurz DMS, sind solche Systeme, die von DATEV, den Finanzbehörden und Öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. So werden ab 2018 nur noch "Elektronische Rechnungen" von Öffentlichen Auftraggebern akzeptiert.

Bilanzen können seit 2015 nur noch elektronisch an die Finanzbehörden abgegeben werden und in absehbarer Zeit handeln wir nur noch digital.

Smartphone, Tablet und digitale Uhr am Handgelenk sind nur einige der "Helferlein", die die enormen Datenmengen für uns bereit halten und Sekunden genau für uns bündeln, wenn wir sie an jedem Ort der Welt brauchen.

Die Frage ist also nicht, wann Sie mit der Digitalisierung Ihres Unternehmens beginnen, sondern mit welchen Mitteln Sie die enormen Datenmengen analysieren und für Sie und Ihre Mitarbeiter punktgenau in sekundenschnelle aufbereiten, um die Entscheidung zu treffen, zu der die "papiergebundene Konkurrenz" nicht fähig ist.

"Revisionssichere Archivierung" werden Sie schon oftmals von entsprechenden Anbietern gehört haben, obwohl es den Begriff "revisionssicher" zumindest nicht von den Finanzbehörden gibt, sondern von dieser Behörde nur festgestellt werden könnte.

Es gibt auch kein "revisionssicheres DMS" oder ein "Testat", von Wirtschaftsprüfern gegen teures Geld erstellt, das ein "revisionssicheres DMS" bescheinigt, das von den Finanzbehörden bzw. der Außenprüfung anerkannt wird.

Lassen Sie sich durch die Anbieter, die Ihnen so ein "Testat" vorzeigen, nicht in die Irre führen oder deren DMS besser als andere definieren.

Unter "Revisionssicherheit" versteht das Finanzamt den kompletten Prozess, der mit dem Einscannen eines Papierbeleges beginnt und mit der unveränderbaren Archivierung und Sicherung z.B. auf einem WORM-Medium endet.

Jeder einzelne Schritt in diesem Prozess ist in den "GoBD" beschrieben (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnung und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), die vom Bundesministerium der Finanzen Berlin herausgegeben werden.

An diese "GoBD" müssen sich Unternehmen, Selbständige und Freiberufler halten, wenn man z.B. heute schon "elektronische Rechnungen" erhält, die zur Aufbewahrung nicht ausgedruckt werden dürfen.

eMail`s und Anhänge müssen seit 01.01.2017 elektronisch durchsuchbar und unverändert digital in einem DMS archiviert werden. Ein "Backup" ersetzt diese Rechtsvorschrift nicht. 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie im "Digitalen Wandel und der 4. Industriellen Revolution" nicht den Anschluss im digitalen Wettbewerb verlieren wollen.

Sie können sich nicht entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen digitalisieren. Sie können sich nur fragen, warum Sie damit noch nicht begonnen haben !